Landesverband der Freien und Unabhängigen

in der Kataster- und Vermessungsverwaltung in Rheinland-Pfalz e. V.

Aktuelle Information!

Beurteilungen; Bildung eines Gesamturteils
(Entscheidung des BVerwG vom 07.07.2021 – 2 C 2.21)


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) heißt es, dass jede Deutsche bzw. jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat.

Bewerbungen auf eine Stellenausschreibung in einer rheinland – pfälzischen Kommune zogen die Anfertigung von Anlassbeurteilungen der Kandidatinnen und Kandidaten nach sich. Die Anlassbeurteilungen wiesen weder ein Gesamturteil für die Befähigung noch ein zusammenfassendes Urteil der Leistungsbeurteilung und der Befähigung auf. Um diese Vorgabe erfüllen zu können, müssen die Beurteilungen mit einem Gesamtergebnis abschließen. Eine unterlegene Bewerberin klagte daraufhin bis letztendlich vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig.

Das rechtsverbindliche Urteil des BVerwG vom 07.07.2021 – 2 C 2.21 – gibt vor, dass bloße Verwaltungsvorschriften für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen in Rheinland – Pfalz nicht ausreichend sind. Grundlegende Vorgaben für Beurteilungen müssen zwingend in Rechtsnormen geregelt werden und nicht, wie bisher gehandhabt, nur in Dienstvereinbarungen. Dieser Umstand habe dazu geführt, so das Gericht, dass eine Vielzahl unterschiedlichster Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen von Beamten in rheinland – pfälzischen Verwaltungen bestehe. Diese Vorgehensweise ist rechtlich unzureichend, entschieden die Verwaltungsrichter.

Die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen müssen, angesichts der Bedeutung für Auswahlentscheidungen, in Rechtsnormen geregelt werden. Sie müssen mit einem Gesamtergebnis abschließen. Dieses abschließende Gesamturteil knüpft an die Auswahlentscheidung an, das anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet worden ist.


Was bedeutet das Urteil für den 18. Mai 2022 und die diesjährigen Regelbeurteilungen?

Mit dem Rundschreiben vom 14.02.2022 hat das MdI eine Übergangslösung zur Einhaltung eines rechtssicheren Beurteilungswesens vorgelegt. Die bisherigen Regelungen bleiben vorläufig, erweitert um ein Gesamturteil, gültig. Nachdem das Land eine Rechtsverordnung geschaffen hat, müssen wir unsere VV neu aufsetzen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vorgenannte Veröffentlichung im Intranet. Wir möchten auch nochmals darauf hinweisen, dass die bzw. der zu Beurteilende immer die Möglichkeit hat, ein Mitglied des Personalrats bzw. der Schwerbehindertenvertretung am Beurteilungsgespräch zu beteiligen.


Regelbeurteilungen im Herbst – ja oder nein?

Die anstehenden Regelbeurteilungen sollten ausgesetzt werden. Bis zur Neufassung der VV Beurteilung kann die praktizierte Übergangslösung angewendet werden.


Chance für ein zukunftsorientiertes Beurteilungssystem

Die neue Rechtsauslegung und die daraus ergebenden Konsequenzen sind die Chance, unser Beurteilungssystem zukunftsorientiert aufzurichten. Wir, der Landesverband der Freien und Unabhängigen in der Kataster- und Vermessungsverwaltung Rheinland – Pfalz werden zeitnah das Gespräch mit dem MdI suchen, um Anregungen und Vorschläge für die Neufassung der Rechtsnormen für ein zukunftsorientiertes Beurteilungssystem vorzustellen.


Fragen und Anregungen –  kommen Sie mit uns ins Gespräch!

Zum Thema können Sie unmittelbar über die Mail-Adresse info@lfu-rlp.de mit uns kommunizieren. Bitte machen Sie davon regen Gebrauch. Die Chance, eine wichtige neue Vereinbarung in einem gewissen Maß mitzugestalten, hat man nicht jeden Tag.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Birgit Kunz
Landesvorsitzende