Landesverband der Freien und Unabhängigen

in der Kataster- und Vermessungsverwaltung in Rheinland-Pfalz e. V.

Allgemeine Info

Beschäftigte in der VermKV

Da es keine Vorruhestandsregelung für Beschäftigte gibt, ist der Rationalisierungsschutz-tarifvertrag von 1987 die einzige Lösungsmöglichkeit. Es gibt jedoch viele individuelle Dinge zu berücksichtigen.

Hier einige Eckpunkte:

– Auflösung des Arbeitsvertrages ist nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich

– sinnvolle Anwendung im Regelfall 60+ (darunter Einzelfall prüfen)

– Staffelung nach Lebensalter und Beschäftigungszeit (max. 18 Monatsgehälter)

– bei geringerer Restlaufzeit wird die Abfindung gekürzt

– Versteuerung der Abfindung nach §34 Est.Gesetz (ca. 30% – individuelle Prüfung)

– Arbeitslosengeld – Ruhezeit – ca. 12 Monate keine Zahlung

– ggf. zusätzliche Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherung

– ggf. freiwillige Rentenversicherung (Zuzahlung)

Trotz vieler Einschränkungen kann nach einer individuellen Prüfung diese Lösungsmöglichkeit mit dem Rationalisierungsschutztarifvertrag Sinn machen.

Bis zum 1.7.2013 sollen dem ISIM Interessenten gemeldet werden

Stellenpläne für Beamte und Beschäftigte

Die Stellenpläne für den nächsten Haushalt (2014/15) sind für Beamte gerade noch hinnehmbar. Es gab zwangsläufig Stellenstreichungen, aber die positive Nachricht ist, dass es nach Betrachtung aller Parameter noch Beförderungsmöglichkeiten geben wird. Die Besoldungsgruppe A9s+Z stellt sich im 2. Einstiegsamt und die Besoldungsgruppe A12 im 3. Einstiegsamt als Problematik dar. Es gibt im Haushalt 88 Stellen A9s+Z. 13 Stellen sind pro Amt beschrieben. Momentan laufen Ausschreibungen unterschiedlicher Anzahl bei verschiedenen Dienststellen. Hier gibt es noch starken Informationsbedarf. Wir werden in der nächsten Info Erläuterungen und unsere Meinung zu der weiteren Vorgehensweise geben. Bei der A12 gibt es laut Haushalt 90 Stellen. Ein Teil ist durch Funktionsstellen (FG-Leitung) abgedeckt, der Rest muss analog der Zulagenstellen beschrieben werden. Das würde im 3. Einstiegsamt zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten schaffen.

Bei den Beschäftigtenstellen gibt es weiterhin Gesprächsbedarf mit dem ISIM.

Wir informieren schnell und umfassend